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   VG Trier, 05.01.2017 - 1 L 9935/16.TR   

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VG Trier, 05.01.2017 - 1 L 9935/16.TR (https://dejure.org/2017,3827)
VG Trier, Entscheidung vom 05.01.2017 - 1 L 9935/16.TR (https://dejure.org/2017,3827)
VG Trier, Entscheidung vom 05. Januar 2017 - 1 L 9935/16.TR (https://dejure.org/2017,3827)
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  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2017 - 1 L 9935/16
    Bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes bietet hinreichenden Anlass für eine Fahrtenbuchauflage (BVerwG, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 17.07.1986 - 7 B 234/85; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2005, 12 ME 185/05 -, zitiert nach juris; VG Trier, Beschlüsse vom 20. Oktober 2010 - 1 L 1138/10.TR - 9. März 2011 - 1 L 154/11.TR; 28. März 2011 - 1 L 307/11.TR - Urteil vom 02.02.2016 - 1 K 3551/15.TR).

    Dieses Ergebnis ausreichender Ermittlungstätigkeit seitens der Behörde im vorliegenden Fall folgt auch daraus, dass im Falle der Verweigerung der Mitwirkung bei der Fahrerermittlung durch den Fahrzeughalter weitergehende Ermittlungen in der Regel nicht zumutbar sind (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44.A., § 31 a StVZO, Rn. 33 - m.w.N. und u.a. Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 17.06.1986 - 7 B 234/85, zitiert nach juris).

    Die damit dem Fahrzeughalter auferlegte Pflicht, gegebenenfalls im Rahmen der Auflage an der Aufklärung von zukünftigen Verkehrsverstößen mitzuwirken, ist als Maßnahme zum Schutz des Rechtsguts der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr rechtlich nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 17.07.1986 - 7 B 234/85, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2017 - 1 L 9935/16
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verstoß zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, NJW 1995, 2866; VG Trier, Beschluss vom 28. März 2011 - 1 L 307/11.TR -).

    Wie bereits ausgeführt, ist die an den Fahrzeughalter als den Inhaber der Verfügungsbefugnis über das Fahrzeug gerichtete Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, mit der dafür Sorge getragen werden soll, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, BVerwGE 98, 227-230).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1030/15

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß;

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2017 - 1 L 9935/16
    Es werden in der Rechtsprechung keine Bedenken gesehen, unter diesen veränderten Umständen die Dauer der Fahrtenbuch Anordnung bereits bei mit einem (neuen) Punkt bewerteten Verstößen regelhaft mit 12 Monaten zu bemessen, wenn es sich um einen Erstverstoß handelt (OVG Münster, NJW 2016, 968; siehe auch Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44.A., § 31a StVZO, Rn. 53).
  • VG München, 10.05.2012 - M 23 S 12.1310

    Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Ermessensausübung

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2017 - 1 L 9935/16
    Unter Anwendung dieses Maßstabs hat der Antragsgegner in rechtlich nicht zu beanstandender Weise seine Entscheidung darauf gestützt, dass es sich bei der Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes, welche nach dem Punktesystem mit zwei Punkten, einem Monat Fahrverbot und einer Geldbuße von 160, 00 Euro geahndet wird, allein bereits um einen erheblichen Verkehrsverstoß handelt, der als besonders schwerwiegend anzusehen ist, da eine mögliche Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer vorlag (vgl. etwa zu einer Abstandsunterschreitung mit Fahrtenbuchauflage für 12 Monate: VG München, Beschluss vom 10.05.2012 - M 23 S 12.1310-, juris).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2017 - 1 L 9935/16
    Zu den angemessenen Ermittlungsmaßnahmen gehört zunächst, dass der Halter möglichst umgehend - im Regelfall innerhalb von zwei Wochen - von dem mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß benachrichtigt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 -, Rn. 18, juris, sowie Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139.87 -, Rn. 2 juris).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2017 - 1 L 9935/16
    Zu den angemessenen Ermittlungsmaßnahmen gehört zunächst, dass der Halter möglichst umgehend - im Regelfall innerhalb von zwei Wochen - von dem mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß benachrichtigt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 -, Rn. 18, juris, sowie Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139.87 -, Rn. 2 juris).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2017 - 1 L 9935/16
    Gefährdet er die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass er unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, kann er durch das Führen eines Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (BVerwG, Beschluss vom 23.06.1989 - 7 B 90/89, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2017 - 1 L 9935/16
    Ihre Nichteinhaltung ist außerdem unschädlich, wenn feststeht, dass die Rechtsverteidigung des Fahrzeughalters durch dessen verzögerte Anhörung nicht beeinträchtigt worden ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. März 1995 - 25 A 2798/93 -, Rn. 14 ff, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2008 - 8 A 2169/08

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mangels Benennung einer Person oder des

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2017 - 1 L 9935/16
    Verzögerungen bei der Anhörung des Fahrzeughalters stehen damit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage vor allem dann nicht entgegen, wenn feststeht, dass sie für die Erfolglosigkeit der Ermittlung des Fahrers nicht ursächlich geworden sind (OVG NRW, Beschlüsse vom 15. November 2008 - 8 A 2169/08 -, Rn. 10, juris; VG Trier, Beschluss vom 12. November 2008 - 1 L 721/08.TR -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 2014 - 6 K 8838/13 -, Rn. 70 ff., juris; VG Trier, Beschluss vom 31.08.2015 - 1 L 2160/15.TR).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2005 - 12 ME 185/05

    Anordnung; Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; wesentlicher Verkehrsverstoß

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2017 - 1 L 9935/16
    Bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes bietet hinreichenden Anlass für eine Fahrtenbuchauflage (BVerwG, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 17.07.1986 - 7 B 234/85; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2005, 12 ME 185/05 -, zitiert nach juris; VG Trier, Beschlüsse vom 20. Oktober 2010 - 1 L 1138/10.TR - 9. März 2011 - 1 L 154/11.TR; 28. März 2011 - 1 L 307/11.TR - Urteil vom 02.02.2016 - 1 K 3551/15.TR).
  • VG Trier, 09.03.2011 - 1 L 154/11

    Fahrtenbuchauflage auch nach erstmaligem Verkehrsverstoß möglich

  • VG Düsseldorf, 22.09.2014 - 6 K 8838/13

    Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; Zuwiderhandlung; Verkehrsvorschriften;

  • VG Trier, 12.11.2008 - 1 L 721/08

    Fahrtenbuchauflage bei einmaligem Verkehrsverstoß

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 8 B 1847/05

    Rechtfertigung einer Fahrtenbuchauflage bei Führen eines Autokrans ohne die nach

  • BVerwG, 20.11.1996 - 11 B 85.96

    Unzulässigkeit einer mittels Telefax eingelegten Beschwerde

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